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Prüfungstermine

für den Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Erstfach Sonderpädagogik), Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik (Erstfach Sonderpädagogik) und den Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften, Sommersemester 2013

Meldezeitraum:

06.05.2013 - 23.05.2013

Prüfungszeitraum

17.06.2013 - 23.08.2013

Wiederholungsprüfungszeitraum

23.09.2013 - 11.10.2013

Bachelor Sonderpädagogik und Master Lehramt für Sonderpädagogik:

Es sind nur noch Klausuren, mündliche Prüfungen, sportpraktische Präsentationen und fachpraktische Prüfungen im Akademischen Prüfungsamt schriftlich anzumelden und im Prüfungszeitraum abzulegen, alle anderen Prüfungsleistungen werden auf dem Formular „Bescheinigung über erbrachte Prüfungsleistungen“ bescheinigt. Die (Termin-)Absprachen werden mit den Prüfern getroffen.

Master Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften:

Im Master Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften müssen alle Prüfungsleistungen/-formen angemeldet werden. Schriftliche Prüfungsleistungen können im Wiederholungsprüfungszeitraum abgegeben werden, den genauen Abgabetermin legt das Institut für Sonderpädagogik bzw. die/der jeweilige Prüfer/in fest.

für den Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Erstfach Sonderpädagogik), Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik (Erstfach Sonderpädagogik) und den Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften, Wintersemester 2012/2013

Meldezeitraum:

12.11.2012 - 28.11.2012

Prüfungszeitraum

12.12.2012 - 11.02.2013

Wiederholungsprüfungszeitraum

11.03.2013 - 02.04.2013

B.A. und M.Ed.: Schriftliche Prüfungsleistungen müssen ab dem SoSe 2010 nicht mehr angemeldet und im Prüfungszeitraum abgelegt werden. Die Terminabsprachen werden mit den Prüfern getroffen.

Es sind nur noch Klausuren, mündliche Prüfungen, sportpraktische Präsentationen und fachpraktische Prüfungen im Akademischen Prüfungsamt anzumelden, alle anderen Prüfungsleistungen werden auf dem Formular „Bescheinigung über erbrachte Prüfungsleistungen“ bescheinigt.

M.A.: Für den Master Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften bleibt das alte Verfahren bestehen. Schriftliche Prüfungsleistungen können im Wiederholungsprüfungszeitraum abgegeben werden, den genauen Abgabetermin legt das Institut für Sonderpädagogik bzw. die/der jeweilige Prüfer/in fest.

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Letzte Änderung: 13.03.2013